Die Studienplatzvergabe an der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgt zum Wintersemester für örtliche zulassungsbeschränkte Studiengänge mit folgenden Abschlüssen:
- 1-Fach-Bachelor, 1. Fachsemester
- 2-Fach-Bachelor, 1. Fachsemester
- Lehramt, 1. Fachsemester
- Rechtswissenschaft (Hauptfach), Erste Juristische Prüfung, 1. Fachsemester
im Rahmen des „Dialogorientierten Serviceverfahrens“ (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung.
Das DoSV soll die Zulassungsverfahren für Studienbewerberinnen und -bewerber transparenter machen und zur Vermeidung frei bleibender Studienplätze beitragen. Es soll vor allem verhindert werden, dass von vielen Hochschulen gleichzeitig ausgesprochene Zulassungen dazu führen, dass Bewerber mit der Annahme zögern und dadurch Zulassungen für andere Bewerber blockieren.
Internetzugang und E-Mailadresse besorgen und auf dem Laufenden bleiben!
Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Im Rahmen des DoSV werden Ihnen wichtige Informationen per E-Mail zugesandt. Im Bewerbungsportal im Internet unter www.hochschulstart.de können Sie aktiv am Zulassungsprozess teilnehmen.
WICHTIG: Stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail-Adresse im Bewerbungsportal stets richtig ist und überprüfen Sie die E-Mails von hochschulstart.de und der LMU München regelmäßig. Sie enthalten wichtige Informationen für Sie.
Sie können bis zum 15. Januar (Sommersemester) / 15. Juli (Wintersemester) bis zu zwölf Bewerbungen an Hochschulen abgeben, die am DoSV teilnehmen.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/25: 15. Juli 2024
Bewerbungen priorisieren!
Das DoSV ermittelt stets das für Sie beste Ergebnis. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vorher genau überlegen, welche Studienwünsche Ihnen am wichtigsten sind und vor allem in welcher Reihenfolge diese stehen sollen. Je größer Ihr Wunsch ist, ein bestimmtes Fach bzw. an einem bestimmten Studienort zu studieren, desto höher muss dieser Wunsch auf der Prioritätenliste stehen. Die Bewerberinnen und Bewerber können ihre Studienwünsche vom Beginn der Bewerbungsphase an im DoSV-Bewerbungsportal priorisieren.
Es empfiehlt sich, Ihre Bewerbungen bis zum Ende der Karenzzeit 2 (22.07.2024, 24.00 Uhr für das Wintersemester 2024/25) in eine individuelle Reihenfolge zu bringen.
- Im Bewerbungsportal von hochschulstart.de können Sie den Status Ihrer Bewerbungen, Ranglistenpositionen und Zulassungschancen verfolgen. Sobald Zulassungsangebote vorliegen, können Sie diese annehmen und somit Ihren Zulassungsbescheid anfordern. Bei jeder Änderung im Portal oder wichtigen Informationen erhalten Sie eine E-Mail.
- Nach dem Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juli 2024 (Wintersemester 2024/25) erscheinen im Bewerbungsportal nach und nach die Ergebnisse der Zulassungsverfahren für die einzelnen Studiengänge. Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie es direkt annehmen. Falls Sie für einen Ihnen wichtigeren Studiengang noch kein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie auch warten.
In der Koordinierungsphase erstellen die Hochschulen gemäß den länderspezifischen und hochschulinternen Regelungen die Ranglisten für ihre Bewerbungen und geben sie frei. Daraufhin werden durch das System des DoSV automatisch sofort Angebote und Zulassungen ermittelt.
In der Koordinierungsphase gewinnt nach Ende der Karenzzeit 2 die von den Bewerberinnen und Bewerbern festgelegte Priorisierung der abgegebenen Bewerbungen entscheidende Relevanz.
Eine Beschreibung möglicher Taktiken rund um die Priorisierung finden Sie unter der Überschrift "Wie funktioniert die Studienplatzvergabe in der Praxis" unter dem Punkt "Taktiken".
Studieninteressierte mit Ablehnung(en) aus der Koordinierungsphase müssen ihre Teilnahme am Koordinierten Nachrücken explizit über einen Bestätigungslink in der automatischen E-Mail, die über die Ablehnung informiert, pro Studienangebot erklären. Dieser Link ist 72 Stunden lang gültig. Die Ranglisten aus der Koordinierungsphase werden dann weiter abgearbeitet, bis die vorhandenen Restplätze besetzt sind oder es keine weiteren Bewerberinnen oder Bewerber mehr auf den Ranglisten gibt. Dabei wird ein ermitteltes Angebot automatisch sofort in eine Zulassung umgewandelt.
Es sind darüber hinaus Neubewerbungen für solche Studieninteressierte möglich, die in der vorangehenden Koordinierung keine Bewerbung auf das betreffende Studienangebot abgegeben haben und auch keine andere Zulassung im Verlauf der Koordinierungsphase des DoSV erhalten haben. Es handelt sich dabei um Kurzbewerbungen, die ausschließlich im DoSV-Bewerbungsportal abgegeben werden können. Sie werden nicht durch die Hochschulen geprüft. Die Neubewerbungen werden erst nach Abarbeitung der Ranglisten aus der Koordinierungsphase berücksichtigt; die Vergabe erfolgt per Los auf einer nachrangigen systemgenerierten Pseudo-Rangliste.
Hochschulstart bearbeitet die Bewerbungsdaten im Auftrag der Hochschulen. Die Datenübermittlung erfolgt über sichere Datenleitungen und moderne Verschlüsselungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen sehen nur die Bewerbungen, die an ihre Hochschule gerichtet wurden. Die Daten von Bewerbungen an anderen Hochschulen sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht.
Damit Sie sich auf unserem Bewerbungsportal für Ihren gewünschten Studiengang bewerben können, müssen Sie sich zuerst bei hochschulstart.de registrieren. Sie dürfen sich nur einmal registrieren.
(Sie erhalten eine Bewerber-ID und eine BAN-Nummer, die Sie anschließend zur Bewerbung in unserem Hochschul-Bewerbungsportal benötigen: Bitte unbedingt notieren.)
Anschließend geben Sie Ihre Bewerbung im Bewerbungsportal der LMU ab.
Ihre Angaben im Bewerbungsportal
Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass Sie genaue und richtige Daten eingeben. Lesen Sie dazu alle Hinweise und Hilfetexte. Von Ihren Angaben hängt es ab, ob Sie Unterlagen in Papierform einsenden müssen.
Vorab eine Übersicht mit Erläuterungen zur Hochschulzugangsberechtigung (PDF, 288 KB)
Nachreichung fehlender Unterlagen:
Fehlende Unterlagen können bis zu dem durch amtliche Bekanntmachung (PDF, 88 KB) festgesetzten Termin nachgereicht werden. Es gilt der postalische Eingang bei der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Bitte nutzen Sie unbedingt das Bewerbungsportal, um nach der Eingabe Ihrer Daten zu überprüfen, ob Ihre Daten korrekt gespeichert wurden, und um nach der Bearbeitung Ihres Antrags zu erfahren, ob die Angaben / Unterlagen zu Ihrem Antrag vollständig waren! Bitte bedenken Sie, dass bei der Fülle an Anträgen zwischen dem Eingang und der Bearbeitung Ihres Antrags einige Tage vergehen können.
Informationen zum Bewerbungsportal
Eine Bewerbung gilt als fristgerecht, wenn Sie
für das Winterersemester 2024/25 bis zum 15. Juli 2024, 24.00 Uhr
(Ausschlussfrist) bei der LMU eingegangen ist.
Wichtig: Beachten Sie folgende Unterscheidung!
a) REGELFALL (ohne schriftliche Unterlagen)
Ist Ihre Bewerbung ein sog. Regelfall, werden Sie am Ende der Online-Bewerbung nicht zur Einsendung schriftlicher Unterlagen aufgefordert. Die Bewerbungsfrist ist in diesen Fällen mit Abgabe Ihrer Online-Bewerbung eingehalten.
(z.B. Bewerbung für das 1. Fachsemester mit allgemeiner Hochschulreife eines Gymnasiums ohne Sonderanträge. Näheres finden Sie in den Hilfetexten.)
b) SONSTIGE FÄLLE (MIT SCHRIFTLICHEN UNTERLAGEN)
In den sonstigen Fällen müssen Sie Papierunterlagen einsenden. Sie werden am Ende der Online-Bewerbung ausdrücklich zur Einsendung schriftlicher Unterlagen (vom System generierter Antrag und Anschreiben einschließlich der im Anschreiben genannten Unterlagen) aufgefordert. Die Online-Bewerbung und die schriftlichen Unterlagen müssen innerhalb der Bewerbungsfrist bei der LMU eingegangen sein.
Bitte beachten sie, dass nicht das Datum des Poststempels sondern der Tag des Eingangs Ihrer Bewerbungsunterlagen bei der LMU maßgeblich ist. Bitte berücksichtigen Sie bei postalischer Zusendung die allgemeinen Postlaufzeiten! Sie können Ihren Zulassungsantrag auch bis zum Fristende in den Briefkasten (Zeitschaltuhr) am Haupteingang der LMU, Geschwister-Scholl-Platz 1, einwerfen.
Sie werden nach dem Klicken auf einen zertifizierten Web-Server umgeleitet. Um die Bewerbung durchführen zu können, müssen Sie dem eventuell von Ihrem Browser als unsicher aufgeführten Zertifikat vertrauen.
Für den reibungslosen Ablauf der Online-Bewerbung sollten das Betriebssystem Ihres Computers und der von Ihnen verwendete Internet-Browser neueren Datums sein. Geeignet sind auf jeden Fall der Internet Explorer ab Version 7.0.
Sie müssen einen Java-fähigen Browser verwenden, JavaScript darf nicht deaktiviert, Popup-Fenster sollten nicht blockiert sein und Ihr Browser muss eine 128-Bit-Verschlüsselung unterstützen, damit die Seiten aufgerufen werden können. Stellen Sie hierzu bitte sicher, dass unter "Extras | Internetoptionen" - Karteireiter "Erweitert" - Abschnitt "Sicherheit" die Option "TLS 1.0 verwenden" angehakt ist.
Bisweilen ist der Zugriff auf einzelne Seiten der LMU aus Kapazitätsgründen zeitweilig nicht möglich. In der Regel reicht es schon, es nach einigen Minuten oder einer Viertelstunde erneut zu versuchen. Bitte beachten Sie auch, dass täglich zwischen 00.00 und 01.00 Uhr die Online-Bewerbung aufgrund von Sicherungsarbeiten nicht zur Verfügung steht.
Konnten Sie trotz dieser Hinweise Ihre technischen Probleme nicht beheben, wenden Sich bitte an folgende Adresse: dosv.support@verwaltung.uni-muenchen.de
Studierendendatenverwaltung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) bestimmen, dass personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der erhebenden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist. Von der Universität München werden unter anderem im Zuge der Online-Bewerbung und Online-Einschreibung die im Rahmen des Vollzugs der Verordnung über die Hochschulzulassung benötigten personenbezogenen Daten gemäß Art. 87 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes erhoben, wobei die als Pflichtangaben gekennzeichneten Felder zwingend von den Bewerbern und Bewerberinnen ausgefüllt werden müssen, um eingeschrieben werden zu können. Im Übrigen handelt es sich um freiwillige Angaben. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten führt zu keinem Nachteil bei der Bewerbung oder Einschreibung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Online-Bewerbung oder Online-Einschreibung erfolgt nur in dem Umfang, wie es für die Einschreibung erforderlich ist und unter Beachtung der geltenden Bestimmungen. Mit der Abgabe der Einwilligungserklärung wird auch die Verarbeitung der freiwilligen Daten anerkannt. Das Gleiche gilt entsprechend für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der an der LMU geführten Verzeichnisdienste.
Den Betroffenen stehen die Rechte nach Art. 16 ff. DSGVO gegenüber der LMU zu. Nähere Hinweise dazu finden sich in der Datenschutzerklärung auf der zentralen Homepage der Universität.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich für administrative Zwecke in Systemen der Universität München verwendet und nur soweit hierfür erforderlich und entsprechend den Vorgaben der DSGVO und des Bayerischen Datenschutzgesetzes weitergegeben. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an das Leibniz-Rechenzentrum (LRZ). Wir versichern, dass alle erhobenen Daten streng vertraulich behandelt werden. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die Verfahren, mit denen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten automatisiert erfolgt, wurden durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universität München bereits unter der Geltung des bisherigen Bayerischen Datenschutzgesetzes datenschutzrechtlich freigegeben. Zur Sicherheit der Daten wurden gemäß dem Stand der Technik die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen.
Da Minderjährige in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind und für das Zulassungsverfahren nicht durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts als geschäftsfähig anerkannt werden, sind sie nicht handlungsfähig im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Nr. BayVwVfG und müssen sich daher von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten lassen.
Weiter zur Online-Bewerbung: Online-Bewerbungsportal / DoSV